Verkaufsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-03
Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen regeln die Großhandelsverkaufsgeschäfte (B2B) von Intenso Vallanca S.L.U. Unsere Tätigkeit richtet sich ausschließlich an Unternehmen und gewerbliche Fachkunden; wir verkaufen nicht an Endverbraucher, sodass die spanischen Verbraucherschutzvorschriften (Real Decreto Legislativo 1/2007, Königliches Gesetzesdekret 1/2007) keine Anwendung finden.
1. Gewerblicher Kunde
Voraussetzung für die Geschäftsaufnahme ist der Nachweis der Eigenschaft als Unternehmen oder selbstständiger Gewerbetreibender sowie die Angabe der entsprechenden steuerlichen Daten (einschließlich VAT/EORI bei innergemeinschaftlichen oder Exportgeschäften). Die von uns geführten Marken unterliegen dem selektiven, professionellen oder exklusiven Vertrieb: Preise und Konditionen werden erst mitgeteilt, nachdem unser Team das kommerzielle Profil des Interessenten geprüft und freigegeben hat; zusätzliche Unterlagen zur Geschäftstätigkeit und zum Vertriebskanal können angefordert werden.
2. Bestellungen und Preise
Preise und Konditionen werden je Vertriebskanal durch ein kommerzielles Angebot mitgeteilt, dessen Gültigkeit auf das in jedem Angebot genannte Datum begrenzt ist. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger anwendbarer indirekter Steuern. Es können Mindestbestellmengen (MOQ) und Mengenrabatte gelten. Die Bestellung wird mit der schriftlichen Bestätigung beider Parteien verbindlich und steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit des Lagerbestands.
3. Lieferung
Die Lieferungen erfolgen zu B2B-Bedingungen, EXW oder DAP (Incoterms® 2020), wie im jeweiligen Angebot angegeben, ab unseren Logistikstandorten in Spanien oder den Niederlanden oder direkt von der Marke. Der Gefahrübergang richtet sich nach dem vereinbarten Incoterm. Lieferfristen sind unverbindliche Schätzungen und gelten nicht als Fixtermine, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Zahlungsarten
Banküberweisung sowie andere im Angebot vereinbarte Zahlungsmittel. Die Ware kann bis zur Bestätigung des Zahlungseingangs reserviert bleiben und steht bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt von Intenso Vallanca S.L.U. Bei Zahlungsverzug fallen ohne vorherige Mahnung die Verzugszinsen und die Entschädigung für Beitreibungskosten an, die im spanischen Gesetz 3/2004 (Ley 3/2004) vom 29. Dezember zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr vorgesehen sind.
5. Untersuchung der Ware und Rückgaben
Der Kunde hat die Ware bei Erhalt zu untersuchen. Rückgaben werden nur akzeptiert, wenn das erhaltene Produkt nicht dem bestellten entspricht, der EAN-Code nicht mit dem in der Bestellung bestätigten übereinstimmt oder das Produkt Schäden aufweist, die nicht auf den Transport zurückzuführen sind. Beanstandungen sind schriftlich innerhalb der Fristen der Artikel 336 (vier Tage, offene Mängel) und 342 (dreißig Tage, versteckte Mängel) des spanischen Handelsgesetzbuchs (Código de Comercio) anzuzeigen; jede Rückgabe bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Intenso Vallanca S.L.U.
6. Produkt, Rückverfolgbarkeit und selektiver Vertrieb
Die vertriebenen Produkte sind Originalware und entsprechen den für ihre Vermarktung in der Europäischen Union geltenden Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel. Intenso Vallanca S.L.U. gewährleistet die rechtmäßige Herkunft und die dokumentarische Rückverfolgbarkeit der Ware. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rückverfolgbarkeit zu wahren, die Produkte unter Beachtung der Vorschriften seines Zielmarktes sowie der Bedingungen der selektiven Vertriebsnetze zu vermarkten und weder die Etikettierung noch die Identifikationscodes der Produkte zu verändern.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Bedingungen und alle auf ihrer Grundlage getätigten Geschäfte unterliegen dem spanischen Recht (insbesondere dem spanischen Handelsgesetzbuch und dem Zivilgesetzbuch) sowie dem anwendbaren Recht der Europäischen Union. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wien, 1980) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für sämtliche Streitigkeiten unterwerfen sich die Parteien den Gerichten von Palma de Mallorca, unter ausdrücklichem Verzicht auf jeden anderen Gerichtsstand, der ihnen zustehen könnte.